Logopädie Ennepetal

Die Grenzen  meiner Sprache  bedeuten die Grenzen meiner Welt                

Voraussetzungen


Verordnung/Rezept und häufige Fragen (FAQ) 

Was ist Logopädie? 
Unter Logopädie versteht man die Vorbeugung, Diagnose, Beratung und Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schluck- und Hörstörungen bei Kindern und Erwachsenen jeden Alters. Die Therapie wird von ausgebildeten und staatlich anerkannten Logopäd/innen durchgeführt. 

Wie bekomme ich eine Verordnung zur logopädische Therapie?
Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und
gehört zu den Heilmitteln wie auch beispielsweise die Physio- und Ergotherapie.
Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden.

Diese Heilmittelverordnung können u.a. folgende Ärzte ausstellen: 
• Kinderärzte
• Kinder- und Jugendpsychiater 
• Hausärzte
• Allgemeinmediziner
• Neurologen
• Internisten
• Phoniater
• Kieferorthopäden

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung (Rezept oder Formular 14) erfolgen muss.

Wo findet die Therapie statt?
Die Behandlung findet in der Regel einmal in der Woche in der Praxis, meist in der Einzel- und manchmal auch in der Gruppentherapie statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall oder Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden. Die Behandlungszeit in der Einzeltherapie beträgt üblicherweise 45 Minuten. 
Bei Bedarf und medizinischer Indikation können die Therapien aber auch bei Ihnen zu Hause, in der Seniorenresidenz, in der Tagesklinik oder im Pflegeheim stattfinden.

Was geschieht in der ersten Stunde?
Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt.
Anschließend werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt.

Häusliche Übungen
Der Therapieerfolg ist auch von der Mitarbeit zu Hause und der Motivation der Patienten abhängig. Häusliche Übungen sind ein wichtiger Bestandteil, um neu Erlerntes in den Alltag zu integrieren.

Wer bezahlt die Therapie?
Die Kosten der Logopädie werden von der Krankenkasse übernommen. 
Die Abrechnung geschieht durch das vom Arzt ausgestellte Rezept. 
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zu entrichten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Privatabrechnung / Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkasse
Auch Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen sind möglich. Ich erstelle einen Kostenvoranschlag und Sie erhalten für die erbrachten Leistungen eine Rechnung. Diese können Sie dann Ihrer privaten Krankenversicherung / Beihilfe einreichen.

Terminvereinbarungen
Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, Termine immer telefonisch mit mir zu vereinbaren um nicht die gerade stattfindenden Therapiestunden zu stören.
Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten ich gerade in der Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können. 

Ich rufe Sie umgehend zurück.



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